Unter der Teilungsvermessung wird die katastertechnische Zerlegung eines Flurstücks in zwei oder mehrere Flurstücke verstanden. Dazu werden durch unseren Messtrupp die alten Grundstücksgrenzen kontrolliert und der neue Grenzverlauf durch Grenzzeichen kenntlich gemacht.
Für alle neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäude besteht in NRW eine Einmessungspflicht. Dies ist im Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) des Landes NRW geregelt. Das Ziel ist die Darstellung und Beschreibung des gesamten Gebäudebestandes im Liegenschaftskataster.
Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzen vor Ort untersucht, überprüft, wenn nötig mit neuen Grenzzeichen versehen und in der Grenzniederschrift dokumentiert.
Bei der Grenzanzeige wird der Grenzverlauf dem Auftraggeber in der Örtlichkeit angezeigt, ohne einen amtlichen Nachweis über die Vermessung zu erstellen.
Der Amtliche Lageplan bildet das Grundstück mit den Gegebenheiten und das für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben wesentliche Spektrum der öffentlich-rechtlichen Vorschriften ab. Der Amtliche Lageplan ist eine wesentliche Grundlage für die rechtssichere Beurteilung der Zulässigkeit eines Bauvorhabens.
Mittels lage- und höhenmäßig ermittelten Punkten kann das Relief des Geländeverlaufs sowie die wesentlichen Gegenstände eines Planungsgebietes abgebildet werden.
Bei der Absteckung wird das geplante Bauvorhaben in die Örtlichkeit übertragen. Dabei unterscheidet man zwischen Feinabsteckung und Grobabsteckung.
Auf Wunsch erhalten Sie bei uns aktuelle Flurkarten, weitere Katasterauskünfte oder Auszüge aus dem Grundbuch.
Was muss bei einer Grundstücksteilung beachtet werden? Welche Pläne müssen Sie für eine Baugenehmigung vorlegen? Welche Vermessungen stehen nach der Fertigstellung an? Wir stehen für alle Fragen rund um Ihr Bauvorhaben bereit. Stöbern Sie in unserer Rubrik „Häufige Fragen“ oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir beraten Sie gerne persönlich.
Konzept, Design, Programmierung: sentio media
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